Leider gibt es gesunde Zähne und ein schönes Lächeln nicht kostenlos. Die Verbraucher werden schon seit Jahren bei Zahnersatz oder Zahnarztleistungen kräftig zur Kasse
gebeten werden, da die gesetzliche Krankenkasse die Leistungen entweder gar nicht übernimmt oder nur sie nur teilweise erstattet. Doch jetzt kommt es noch
dicker. Seit Januar 2012 gilt die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Für gesetzlich Versicherte gilt: nur noch die Regelversorgung wird von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt. Im Durchschnitt sind die
Kosten für Leistungen, die von den Patienten als Eigenanteil erbracht werden müssen, um sechs Prozent gestiegen. Für die Privatpatienten kommt es
noch schlimmer. Für sie steigen die Zahnarztkosten um bis zu 20 Prozent. Die Zahnärzte können durch die neue GOZ
auf jede Leistung, die über die Grundversorgung hinausgeht, einen satten Aufschlag erheben. Das heißt, bei Kronen, Brücken und Zahnprothesen wird es
deutlich teurer. Wie viel der einzelne Versicherte letztlich bezahlen muss, wird
unterschiedlich sein. Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen rechnet allein bei Vollkronen mit
Mehrkosten für den Patienten von 74 Euro. Die Kosten für Teleskopkronen verdoppeln sich
sogar.
Wie kommt es zu
den unterschiedlichen Preisen?
Zahnärzte sind zwar an die GOZ gebunden und können ihre Einzelleistungen nur nach deren festen Sätzen abrechnen, dem Patienten aber je nach Aufwand
und Schwierigkeit der Leistung einen zusätzlichen Aufschlag berechnen und so den Gebührensatz mit einem Faktor von 1 bis 3,5 erhöhen. Für den Patienten ist es daher ratsam die Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, sich vorab die
voraussichtlichen Kosten für die Behandlung durch den Arzt berechnen zu lassen, weitere Meinungen hierzu einzuholen und Preise zu vergleichen. Nutzen Sie hierzu auch Beratungs- und
Vergleichsportale.
Eine Zahnzusatzversicherung kann die zukünftigen Kosten dämpfen!
Für Menschen, die bisher noch keine Zahnzusatzversicherung haben, ist spätestens
jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen eine solche abzuschließen.
Um die “Dritten” später auch noch bezahlen zu können, gibt es
zwei Möglichkeiten: rechtzeitig Sparen oder eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Wer bereits dahingehend versichert ist, sollte die Vertragsbedingungen
überprüfen und bei einer Anhebung der Versicherungsbeiträge das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Ein Vertrag mit dem
Zahnzusatzversicherung Testsieger
Unser Portal hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Verbrauchern den Versicherungsvergleich leicht zu machen und die besten Zahnzusatzversicherer mit ihren
Leistungen und Preisen vorzustellen. Wer hier eine Zahnzusatzversicherung abschließt, der kann auch in Zukunft über die gestiegenen Kosten nur
lächeln, weil er Vorsorge betrieben hat, die sich später auszahlt.
Die Ergebnisse von dem Test von Stiftung Warentest: Der Zahnzusatzversicherung
Testsieger
Finanztest hat für die Verbraucher 147 Angebote für eine Zahnzusatzversicherung verglichen. 33 wurden mit der Note “sehr gut” bewertet, aber 23 Policen nur mit “ausreichend”! Beim Zahnzusatzversicherung Testsieger übernimmt die Versicherung bei den Kosten für
ein aufwendiges Implantat immerhin 75 Prozent der Gesamtkosten.
Im Gegensatz dazu würde
die gesetzliche Versicherung nur 20 Prozent tragen. Hier können Sie die passende Versicherung, den Zahnzusatzversicherung Testsieger oder einen der bestplatzierten Versicherungen
erhalten. Über einen Zahntarifrechner bekommen Sie einen
Überblick über Preise und Leistungen der Zahnzusatzversicherung und können die passende Zahnzusatzversicherung auswählen.
Wer sich beizeiten versichert spart später viel Geld!
Bei der Zahnzusatzversicherung ist es so, dass es nicht lohnt, die Versicherung erst abzuschließen, wenn eine Behandlung mit Zahnersatz ansteht. Wie bei anderen Versicherungen auch ist es bei
der Zahnzusatzversicherung so, dass die nicht zahlt, wenn der Zahnarzt mit der Behandlung bereits beginnen will. Diese Leistung wäre komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Außerdem sind bei fast allen Versicherern Wartezeiten zu erfüllen und in den ersten Versicherungsjahren gibt
es nur begrenzte Leistungen.
Diese Wartezeiten werden im Vertrag genau
ausgewiesen. Normalerweise betragen die Wartezeiten acht Monate für Zahnersatz.
Für andere Behandlungen variieren die Wartezeiten. Außerdem gibt es oft Höchstgrenzen für die Leistungen in den Tarifen der meisten
Zahnzusatzversicherungen. Der Höchstbetrag ist jahresbezogen festgelegt. Erst wenn die
Versicherung über mindestens vier oder acht Jahre besteht, entfällt die Begrenzung. Unser Tarifrechner macht Ihnen deutlich, wie viel Geld Sie
sparen können in Abhängigkeit von der bestehenden Laufzeit der Zahnzusatzversicherung. Selbst wenn das zur Verfügung stehende Budget für einen Vertrag beim Zahnzusatzversicherung Testsieger nicht ausreicht, kann ein Versicherungsangebot der von Finanztest mit “gut” bewerteten Versicherer genutzt werden, die es schon für Beiträge von
unter 25 Euro gibt.
Wohl aber gilt: je
früher Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, desto eher schützen Sie sich später vor hohen Zuzahlungen.